Straftaten
Das Angebot der Opferhilfe richtet sich an Frauen und Männer, welche von einer Straftat betroffen sind, an deren Angehörige oder Bezugspersonen sowie an Fachpersonen. An uns wenden können sich Personen in folgenden Situationen:
- Raubüberfall oder Körperverletzung
- Hinterbliebene bei Tötungsdelikten
- Drohung, Nötigung und Freiheitsberaubung
- körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt in Ehe und Partnerschaft, im familiären Umfeld oder durch ehemalige Partner und Partnerinnen (Häusliche Gewalt)
- sexuelle Gewalt wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Gewalt in der Kindheit und in Abhängigkeitsbeziehungen sowie sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz
- Stalking
- Zwangsheirat, Zwangsehe
- Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
- Verkehrsunfall mit Verletzungsfolgen
- Hinterbliebene bei Verkehrsunfall mit Todesfolge
- Fahrlässigkeitsdelikte am Arbeitsplatz oder im Gesundheitswesen
- Menschenhandel
Detaillierte Informationen finden sie in den weiterführenden Menüpunkten auf der linken Seite.